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PlusFakt Enterprise - Bestensvorbereitetgerüstetunterstütztanpassbar

04.06.2020

Konjunkturpaket beschlossen

Die Bundesregierung beschließt ein Konjunkturpaket, welches die Senkung des MwSt-Satzes von aktuell 19% auf 16% beinhaltet

04.06.2020

01.07.2020

Verminderter MwSt-Satz gültig

Ab heute ist der gesenkte MwSt-Satz i.H.v. 16% gültig.

Belege, die geschrieben werden dürfen nur noch 16% MwSt beinhalten

31.12.2020

Ursprünglicher MwSt-Satz kehrt zurück

Voraussichtlich endet heute der Zeitraum, in dem der gesenkte MwSt-Satz i.H.v. 16% gültig ist.

Ab morgen, also dem 01.01.2021 soll wieder der ursprüngliche MwSt-Satz i.H.v. 19% gelten.

31.12.2020

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Was bedeutet das für Sie als PlusFakt-Nutzer?

Genau dieser Frage soll sich diese Seite widmen!

 

Was genau müssen Sie nun im PlusFakt beachten oder einrichten?

Wie funktioniert der reibungslose Umstieg von 19% auf 16% und später wieder zurück auf 19%?

 

All diesen Fragen haben wir für Sie zusammengetragen und bieten weiter unten alle möglichen Lösungsansätze.

Wichtige Kundenmitteilung zur Umsatzsteuer-Umstellung in PlusFakt Enterprise

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat der Bund ein Konjunkturpaket im Umfang von 130 Milliarden Euro aufgelegt. Unter anderem gilt vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 eine Senkung der Mehrwertsteuer. Der Standard-Mehrwertsteuersatz wird dabei von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. 

 

Für Unternehmen wirkt sich dies auf den Ausweis und die Berechnung der Umsatzsteuer in Angeboten, Rechnungen usw. sowie auf kaufmännische Bewertungen und die Ermittlung der Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt (Umsatzsteuerzahlungen) aus.

Für die Frage, welcher Steuersatz anzuwenden ist, ist ausschließlich der Zeitpunkt der Leistungserbringung ausschlaggebend. Der Tag des Vertragsabschlusses, der Rechnungslegung oder der Vereinnahmung des Entgeltes sind unerheblich. Daher gilt für Leistungen, die vor dem 01.07.2020 erbracht werden, der Steuersatz von 19 Prozent, unabhängig davon wann die Rechnungen erteilt werden und Zahlungen erfolgen.

 

 

Wie gehen Sie nun am besten in PlusFakt Enterprise vor?

1. Vorbereitung

Um sämtlichen Ungereimtheiten und möglichen Problemen direkt auf Anhieb entgegentreten zu können empfehlen wir Ihnen, dass Sie unbedingt auf die aktuellste Version von PlusFakt Enterprise updaten.

Mitte Juni 2020 erhalten Sie dazu eine Update-Benachrichtigung per E-Mail

Nach dem Update wird die MwSt neu übernommen. Alte Belege sollten daher unbedingt fakturiert werden (siehe Punkt "2. Offene Belege"

Wie das updaten dann genau funktioniert erfahren Sie per Klick auf den Button

2. Offene Belege

Alle offenen Belege, die noch Artikel mit 19% Mehrwertsteuer erhalten, müssen fakturiert, also in Rechnungen gewandelt werden.

Hier sollten Sie unbedingt Acht darauf geben, sehr sorgfältig vorzugehen.

Sollten Sie z.B. ein Angebot oder einen Arbeitsauftrag haben, der Artikel enthält, die noch mit 19% besteuert sind werden diese auch nach der Umwandlung in eine Rechnung mit 19% besteuert, was zu Problemen mit dem Finanzamt führen wird.

Eine interaktive Anleitung zum Suchen von Belegen finden Sie unter dem Button

Mit Hilfe der Suchfunktion im Fenster Belege finden Sie schnell und einfach die noch offenen Belege.

Umstellung vorab prüfen

Kontrollieren Sie die ersten Belege, ob diese korrekt sind. Besonders, wenn Sie Eigene Beleg-Vorlagen verwenden kann es u.U. vorkommen, dass diese nachträglich angepasst und für die Verwendung des MwSt-Satzes i.H.v. 16% optimiert werden müssen.

Vorab können Sie Ihre Vorlagen testen, indem Sie eine "Dummy"-Rechnung erstellen, wo Sie dann beim Artikel manuell den MwSt-Satz von 19% auf 16% abändern.

Sollte die Prüfung ergeben, dass Sie Änderungen an Ihrem Formular vornehmen müssen, können Sie dazu unseren Support kontaktieren

3. MwSt-Satz ändern in PlusFakt Enterprise

Haben Sie nun das Update auf die neuste Version durchgeführt und auch alle offenen Belege in Rechnungen gewandelt, so können Sie nun den MwSt-Satz von 19% auf 16% abändern.

Wie das genau funktioniert erfahren Sie in der Anleitung per Klick auf den Button.

 

4. Kassenbuch / Buchhaltungskonten

Sie arbeiten mit dem Kassenbuch oder nutzen den Export zu DATEV oder Lexware?

Dann müssen Sie noch folgende Einstellung vornehmen:

 

Öffnen Sie den Reiter "Stammdaten" und wählen dort den Punkt "Konten (Buchhaltung)"

 

Stellen Sie hier bitte bei allen betreffenden Konten den MwSt-Satz auf 16 um.

 

Generelle Infos zu DATEV und Lexware finden Sie hier:

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5. Umstellung testen!

Kontrollieren Sie bitte nach der Umstellung des MwSt-Satzes im PlusFakt, ob die Umstellung funktioniert hat.

Achten Sie also bitte beim ersten Beleg nach der Umstellung, ob der neue MwSt-Satz genommen wird, insbesondere, wenn Sie einen zuvor erstellten Beleg umwandeln.

Bedenken Sie bitte, dass die gleichen Schritte am 31.12.2020 voraussichtlich wieder fällig werden, wenn der MwSt-Satz auf die ursprünglichen 19% erhöht werden wird.

PlusFakt Software für die Reifenbranche

PlusFakt ENTERPRISE ist eine Reifenhandel Software welche speziell für den Einsatz im Reifen- und Kfz-Handel entwickelt wurde. Unsere Warenwirtschaft bietet daher neben allgemeinen Funktionen auch spezielle und zielgerichtete Lösungen, die Ihnen ein Standard-Programm nicht bieten kann: Ob Radwechsel, Einlagerung, Finanzwesen, Lager- und Bestandsverwaltung, Handelsabwicklungen oder statistische Funktionen – Unsere PlusFakt ENTERPRISE Software für den Reifenhandel hat, was Sie brauchen.

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